Reglemente

Benützung der Trainingseinrichtungen


Benützung der Trainingseinrichtungen und Versicherungsschutz.

Juventas ist einer erweiterten Haftpflichtversicherung des Schweizerischen Bogenschützen Verbanden (SBV) angeschlossen. Durch diese Versicherung sind auch Personenschäden zwischen den Mitgliedern sowie alle Teilnehmer von Kursen und offiziellen, geleiteten Trainings der Bogenschützen Juventas sowie alle Personen während den durch die Bogenschützen Juventas durchgeführten Anlässe über den Verband versichert.

Für die Schiesstätigkeit ausserhalb der geleiteten Trainingszeiten, die jährlich dem GV Protokoll zu entnehmen sind, sind nur die aktiven Mitglieder, die auch dem Verband gemeldet sind, versichert. Das bedeuten, dass es Neumitgliedern sowie säumigen Zahlern, die deshalb noch nicht oder nicht dem Verband gemeldet sind, jeweils ab dem 1. April (Verfall der Lizenz aus dem Vorjahr) nicht mehr erlaubt ist, die Trainingseinrichtungen der Bogenschützen Juventas ausserhalb der geleiteten Trainings zu nutzen. Bei Zuwiderhandlung lehnen die Bogenschützen Juventas jegliche Haftung ab und es ist mit dem Ausschluss zu rechnen.

Die Zahlungsfrist für den Vereinsbeitrag läuft jeweils bis zum 31.Januar, damit im Februar die Verbandsmeldungen termingerecht gemacht werden können.

Neumitglieder ohne bestehende SBV Lizenz werden innerhalb von 4 Wochen nach Abgabe des Beitrittsgesuches und erfolgter Zahlung dem Verband gemeldet. Der Jahresbeitrag für das laufende Jahr wird Anteilsmässig geschuldet. Ein freies Training auf dem Vereinsgelände bedarf neben einer gültigen Lizenz auch der Zustimmung des zuständigen Trainers.


Pflichten der Mitglieder

-   Alle Mitglieder sind verpflichtet Änderungen der in der Anmeldung gemachten Angaben und alle
    späteren Änderungen ihrer Adresse, Tel.-Nr. oder e-Mail umgehend zu melden.

-   D
opppelmitglieder mit SBV-Lizenz durch einen anderen Verein sind verpflichtet umgehend zu melden,
    falls sie nicht mehr im Besitz einer gültigen SBV Lizenz sind.

-    Austrittserklärungen sind gemäss Statuten § II / 11. jeweils bis 30. November schriftlich
     an den Vorstand zu richten, anderenfalls läuft die Mitgliedschaft mit allen Rechten und
     Pflichten weiter.


-    Mitglieder sind verpflichtet nur auf Distanzen zu schiessen, die Ihrem Niveau entsprechen und die
     Sicherheitsvorschriften einzuhalten.

-    Ab Beschluss der GV 2012 gilt: auf der linken Seite des Platzes, wo keine Gebäude als Pfeilfang dienen,
     darf nur bis max. 50m geschossen werden. Es muss Grundsätzlich von 
einer gemeinsamen Schiesslinie
     aus geschossen und gemeinsam die Pfeile geholt werden.

-    Wer den Bogenschützen Juventas beitritt, verpflichtet sich damit auch sich am Unterhalt des Geländes
     aktiv zu beteiligen (Arbeitstage, Rasenmähen, Reparatur von Scheiben, etc).

-    Wer den Bogenschützen Juventas beitritt, verpflichtet sich damit auch sich an der Durchführung von
     Anlässen (Goldener Bogen von Basel, etc.), die Juventas als Einnahmequelle dienen, aktiv zu beteiligen.